Rechtsprechung
   RG, 05.02.1932 - VII 397/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,645
RG, 05.02.1932 - VII 397/31 (https://dejure.org/1932,645)
RG, Entscheidung vom 05.02.1932 - VII 397/31 (https://dejure.org/1932,645)
RG, Entscheidung vom 05. Februar 1932 - VII 397/31 (https://dejure.org/1932,645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1932,645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zum Begriff des Unfalls, wenn sich ein Arzt gegen Infektionen bei Ausübung seines Berufes versichert hat.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 135, 136
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 08.06.1955 - 2 AZR 200/54

    Fürsorgepflicht: Schadensersatz bei Unfall einer in häuslicher Gemeinschaft mit

    Anm. 13 zu § 823; RGZ 135, 136; RAG in ARS 18, 151 und 328)0 Demgegenüber hätte die Beklagte darlegen müssen, daß das Hinfallen der Klägerin tatsächlich eine andere Ursache hatte.
  • BGH, 21.11.1952 - V ZR 158/51

    Rechtsmittel

    Dazu wäre erforderlich, daß beide Teile sich bewußt Vertragsbedingungen unterwerfen, die als allgemeine Normen für eine Vielfalt von Vertragsverhältnissen in gleicher Weise bestimmt sind (RGZ 134, 82; 135, 136; insbesondere JW 1934, 2761).
  • BGH, 09.03.1954 - I ZR 176/52

    Rechtsmittel

    Mögen diese Bedingungen auch insofern einen "allgemeinen" Charakter haben, als sie wiederum für Versicherungsverträge bestimmter Art eine Sonderregelung gegenüber den DTV.-Kaskoklauseln und den ADS enthalten (Ziff. 22 BB), so kann für den vorliegenden Fall doch dahingestellt bleiben, ob sie als "typische" Vertragsurkunden in den Bezirken mehrerer Oberlandesgerichte für eine Vielheit bestehender oder künftiger Rechtsbeziehungen benutzt werden und danach auch der freien Auslegung durch das Revisionsgericht unterliegen (vgl. hierzu RGZ 159, 147 [148 f]; 153, 62 [63]; 135, 136 [137]; BGHZ 7, 365 [368]; a.A. Prölss, Versicherungsvertragsgesetz, 8. Aufl., Vorbem III B 2 S. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht